Nach aktueller Verordnung können nicht nur Hauptamtliche der Jugendarbeit eine Corona-Impfung erhalten, sondern auch neben- und ehrenamtlich Tätige.
Das niedersächsische Sozialministerium schreibt dazu: „Alle Personen, die in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind und mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt kommen, sind impfberechtigt. Dies umfasst sowohl hauptamtlich, wie auch nebenamtlich oder ehrenamtlich Tätige in der Kinder- und Jugendhilfe. Termine können über das Impfportal Niedersachsen (www.impfportal-niedersachsen.de) vereinbart werden.“
Die Berechtigung wird durch eine Bescheinigung des Trägers nachgewiesen. Als Entscheidungshilfe für die Träger, wem eine Bescheinigung ausgestellt werden kann, kann euch die Erläuterung des Landesjugendrings dienen: „All den Ehrenamtlichen, die für euch also zz. in der Jugendarbeit aktiv tätig sind, mit denen ihr zz. gemeinsam Angebote für die Sommerferien organisiert oder die mit einer erfolgten Impfung wieder tätig werden würden, könnt ihr also eine formlose Bestätigung ausstellen.“ – ausführlicher in der Corona-Infomail des LJR nachzulesen (Download weiter unten).
Übungsleiter im Sport noch nicht impfberechtigt
Da es sich um eine Regelung für die Jugendarbeit/-hilfe handelt, sind Musik- und Sportangebote i.d.R. nicht mit erfasst und berechtigen Tätige in diesen Bereichen (noch) nicht für ein Impfangebot. Die Landessportjugend hat hierzu eine Stellungnahme verfasst.
Ggf. folgen in den nächsten Tagen weitere Klarstellungen, dann informieren wir euch über die Entwicklung. Bei Rückfragen zur Anwendung der Regelung wendet euch gerne an uns.