Zuschüsse für Ferienfahrten, Internationale Jugendbegegnungen, Jugendleiteraus- und fortbildungen usw.
Voraussetzungen
(i) die Abgabe des Jahresmeldebogens für Vereine zusammen mit dem Förderantrag und
(ii) jeweils die Begleitung durch geschulte Jugendleiter mit gültiger Juleica (mit dem Verwendungsnachweis einzureichen).
Welche Maßnahmen im welchem Umfang gefördert werden, regelt die Förderrichtlinie der Jugendarbeit (s.u.), die für den gesamten Landkreis einheitlich gilt.
Pauschal-Zuschuss zur Jugendarbeit in den Jugendverbänden
In Buxtehude tätige Vereine und Verbände können Zuschüsse für die Vereinsarbeit beantragen. Maßgeblich für die Höhe des Zuschusses ist die Anzahl der Jugendlichen Vereinsmitglieder. Besonders für kleinere Vereine ist die Förderung durch die Sockelbeträge interessant: bis 100 Mitglieder werden pauschal 250 Euro, bis 200 Mitglieder 500 Euro, darüber hinaus pro Mitglied 2,50 Euro gefördert.
Diese Zuschüsse werden ausschließlich an Buxtehuder Vereine für Buxtehuder Mitglieder gezahlt. Genaueres regelt die Sportfördersatzung für die Sportvereine bzw. die Förderrichtlinie für die Jugendarbeit für alle übrigen Jugendverbände.