Kommunale Fördermittel für die Jugendarbeit

Zuschüsse für Ferienfahrten, Internationale Jugendbegegnungen, Jugendleiteraus- und fortbildungen usw.

 

Voraussetzungen

(i) die Abgabe des Jahresmeldebogens für Vereine zusammen mit dem Förderantrag und

(ii) jeweils die Begleitung durch geschulte Jugendleiter mit gültiger Juleica (mit dem Verwendungsnachweis einzureichen).

 

Welche Maßnahmen im welchem Umfang gefördert werden, regelt die Förderrichtlinie der Jugendarbeit (s.u.), die für den gesamten Landkreis einheitlich gilt.

 

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Erläuterungen der Kreisjugendpflege zu Förderanträgen
Anschreiben 2025 Meldebögen.pdf
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Jahresmeldebogen für Vereine
Die Abgabe des Jahresmeldebogens ist Voraussetzung für eine finanzielle Förderung im Rahmen der Fördergrundsätze für die Jugendarbeit der Hansestadt Buxtehude und des Landkreises Stade. Die Abgabe des Meldebogens muss einmal im Kalenderjahr erfolgen und spätestens mit der Einreichung des (ersten) Förderantrages vorliegen.
Jahresmeldebogen Freie Träger 2025formul
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Allgemeines Antragsformular für u.a. Ferienfahrtenzuschüsse
Anträge sind bis spätestens 10 Werktage vor Maßnahmenbeginn einzureichen. Vor dem 01.01. können nur Anträge für Maßnahmen angenommen werden, die im Januar oder Februar stattfinden.
Antrag zur Maßnahmenförderung 2025formul
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Vordruck für eine Teilnehmerliste - wichtig: Unterschrift und Stempel der Unterkunft
Die originale Teilnehmenden-Liste muss spätestens acht Wochen nach Ende der Maßnahme von allen Teilnehmer*innen und Jugendleiter*innen an die Jugendpflege geschickt werden. Bitte verwenden Sie nur den offiziellen und aktuellen Vordruck.
Vorlage Teilnehmendenliste 2025 geschütz
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Maßnahmen Budget - Muster für den Nachweis der Einnahmen und Ausgaben
eigene Aufstellungen sind weiterhin zulässig, sollten aber mindestens den gleichen Informationsgehalt aufweisen
Vordruck Zusammenstellung Ein- Ausgaben
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Pauschal-Zuschuss zur Jugendarbeit in den Jugendverbänden

 

In Buxtehude tätige Vereine und Verbände können Zuschüsse für die Vereinsarbeit beantragen. Maßgeblich für die Höhe des Zuschusses ist die Anzahl der Jugendlichen Vereinsmitglieder. Besonders für kleinere Vereine ist die Förderung durch die Sockelbeträge interessant: bis 100 Mitglieder werden pauschal 250 Euro, bis 200 Mitglieder 500 Euro, darüber hinaus pro Mitglied 2,50 Euro gefördert.

 

Diese Zuschüsse werden ausschließlich an Buxtehuder Vereine für Buxtehuder Mitglieder gezahlt. Genaueres regelt die Sportfördersatzung für die Sportvereine bzw. die Förderrichtlinie für die Jugendarbeit für alle übrigen Jugendverbände.


Fördersatzungen

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Fördergrundsätze für die Jugendarbeit (für gesamten LK Stade)
gültig ab 1.1.2025
Fördergrundsätze Jugendarbeit im LK Stad
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