Zuschüsse für Ferienfahrten, Internationale Jugendbegegnungen, Jugendleiteraus- und fortbildungen usw.
Werden von den Jugendämtern im Landkreis Stade für offene (d.h. nicht an eine Vereinsmitgliedschaft gebundene) Fahrten gezahlt. Voraussetzung ist
(i) die Abgabe des Jahresmeldebogens für Vereine und
(ii) jeweils die Begleitung durch geschulte Jugendleiter mit gültiger Juleica.
Welche Maßnahmen im welchem Umfang gefördert werden, regelt die Förderrichtlinie der Jugendarbeit (s.u.), die für den gesamten Landkreis weitestgehend einheitlich gilt.
Pauschal-Zuschüsse zur Jugendarbeit in den Jugendverbänden
In Buxtehude tätige Vereine und Verbände können Zuschüsse für die Vereinsarbeit beantragen. Maßgeblich für die Höhe des Zuschusses ist die Anzahl der Jugendlichen Vereinsmitglieder. Besonders für kleinere Vereine ist die Förderung durch die Sockelbeträge interessant: bis 100 Mitglieder werden pauschal 250 Euro, bis 200 Mitglieder 500 Euro, darüber hinaus pro Mitglied 2,50 Euro gefördert.
Für die Sportvereine (= Mitgliedschaft im Kreissportbund) sind die Anträge an das Schul- und Sportamt zu richten, alle übrigen Vereine wenden sich an die Jugendpflege. Diese Zuschüsse werden ausschließlich an Buxtehuder Vereine für Buxtehuder Mitglieder gezahlt. Genaueres regelt die Sportfördersatzung für die Sportvereine bzw. die Förderrichtlinie für die Jugendarbeit für alle übrigen Jugendverbände.