Kommunale Fördermittel für die Jugendarbeit

Zuschüsse für Ferienfahrten, Internationale Jugendbegegnungen, Jugendleiteraus- und fortbildungen usw.

 

Werden von den Jugendämtern im Landkreis Stade für offene (d.h. nicht an eine Vereinsmitgliedschaft gebundene) Fahrten gezahlt. Voraussetzung ist

(i) die Abgabe des Jahresmeldebogens für Vereine und

(ii) jeweils die Begleitung durch geschulte Jugendleiter mit gültiger Juleica.

Welche Maßnahmen im welchem Umfang gefördert werden, regelt die Förderrichtlinie der Jugendarbeit (s.u.), die für den gesamten Landkreis weitestgehend einheitlich gilt.

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Anschreiben Meldebögen der Kreisjugendpflege
Anschreiben Meldebögen 2024 für Vereine.
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Jahresmeldebogen für Vereine
Die Abgabe des Jahresmeldebogens ist Voraussetzung für eine finanzielle Förderung im Rahmen der Fördergrundsätze für die Jugendarbeit der Hansestadt Buxtehude und des Landkreises Stade. Die Abgabe des Meldebogens muss einmal im Kalenderjahr erfolgen und spätestens mit der Einreichung des (ersten) Förderantrages vorliegen.
Jahresmeldebogen Freie Träger 2024.pdf
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Allgemeines Antragsformular für u.a. Ferienfahrtenzuschüsse
Anträge sind bis spätestens 10 Werktage vor Maßnahmenbeginn einzureichen. Vor dem 01.01. können nur Anträge für Maßnahmen angenommen werden, die im Januar oder Februar stattfinden.
Antrag zur Maßnahmenförderung 2024.pdf
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Vordruck für eine Teilnehmerliste - wichtig: Unterschrift und Stempel der Unterkunft
Die originale Teilnehmenden-Liste muss spätestens acht Wochen nach Ende der Maßnahme von allen Teilnehmer*innen und Jugendleiter*innen an die Jugendpflege geschickt werden. Bitte verwenden Sie nur den offiziellen und aktuellen Vordruck.
Vorlage Teilnehmendenliste 2024.xlsx
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Maßnahmen Budget - Muster für den Nachweis der Einnahmen und Ausgaben
eigene Aufstellungen sind weiterhin zulässig, sollten aber mindestens den gleichen Informationsgehalt aufweisen
Vordruck Zusammenstellung Ein- Ausgaben
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Pauschal-Zuschüsse zur Jugendarbeit in den Jugendverbänden

 

In Buxtehude tätige Vereine und Verbände können Zuschüsse für die Vereinsarbeit beantragen. Maßgeblich für die Höhe des Zuschusses ist die Anzahl der Jugendlichen Vereinsmitglieder. Besonders für kleinere Vereine ist die Förderung durch die Sockelbeträge interessant: bis 100 Mitglieder werden pauschal 250 Euro, bis 200 Mitglieder 500 Euro, darüber hinaus pro Mitglied 2,50 Euro gefördert.

 

Für die Sportvereine (= Mitgliedschaft im Kreissportbund) sind die Anträge an das Schul- und Sportamt zu richten, alle übrigen Vereine wenden sich an die Jugendpflege. Diese Zuschüsse werden ausschließlich an Buxtehuder Vereine für Buxtehuder Mitglieder gezahlt. Genaueres regelt die Sportfördersatzung für die Sportvereine bzw. die Förderrichtlinie für die Jugendarbeit für alle übrigen Jugendverbände.


Fördersatzungen

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Fördergrundsätze für die Jugendarbeit (für gesamten LK Stade)
relevante Fördersatzung für alle Nicht-Sportvereine
Fördergrundsätze Jugendarbeit im LK Stad
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Förderrichtlinien für die Sportförderung (nur für Buxtehude)
relevante Fördersatzung für alle Sportvereine (Fördersatzung vor Überarbeitung - Update in 2021 avisiert)
Sportfördergrundsätze Stand 22 2 2016.do
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Überblick der Änderungen (alte Fassung 2020 -> neue Fassung 2021)
Änderungen Fördermittel.pdf
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