Generation³ ist zu Ende, 4Generation ist da!
Förderprogramm "4Generation"
4Generation ist das Förderprogramm des Landes Niedersachsen für Projekte in der Jugendarbeit im Zeitraum 2021-2025.
4Generation stellt einfach und unbürokratisch Geld zur Verfügung, um neue Ideen für die Jugendarbeit in den Bereichen Vielfalt, Beteiligung und Engagement kurzfristig umzusetzen.
Die Servicestelle beim Landesjugendring Niedersachsen unterstützt und berät bei der Antragstellung und Projektdurchführung sowie bei der abschließenden Dokumentation.
PROJEKTE
4Generation fördert Projekte von Jugendlichen für Jugendliche in den drei Förderbereichen. Die Projekte werden von der Projektidee über die Durchführung bis hin zur Abrechnung und Dokumentation eigenständig von euch engagierten ehrenamtlichen jungen Menschen vor Ort in den Einrichtungen und Verbänden der Jugendarbeit verantwortet. Hauptamtliche sind als Antragsteller*innen ausgenommen, dürfen die Projekte aber selbstverständlich unterstützen.
BEDINGUNGEN UND PFLICHTEN
LAUFZEIT
Die Laufzeit beträgt für die Vorbereitungs-, Durchführungs- und Nachbereitungsphase mindestens 3 und höchstens 24 Monate.
FÖRDERSUMME
Innerhalb dieser Zeitspanne steht dem Projekt eine Fördersumme von 1.500€ bis maximal 10.000€ Euro pro Laufzeitjahr zur Verfügung. Zu beachten ist, dass die Förderung durchschnittlich pro Projektmonat 850€ nicht überschritten werden soll.
ANTRAGSTELLUNG
Die Antragstellung erfolgt auf der Webseite von 4Generation. Anträge für Projekte können monatlich zum jeweils 1. bei der Servicestelle gestellt werden. Projektstart ist dann jeweils 1 Monat später.
Eine weitere Förderbedingung ist wie am Ende einer jeden Förderung das Erstellen eines Verwendungsnachweises, der belegt, dass die beantragten Gelder tatsächlich wie geplant eingesetzt wurden. Hier findet ihr dazu einen Leitfaden, der sich insbesondere auch mit dem Verfassen des Sachberichtes befasst. Der Sachbericht ist eine kurze Darstellung der durchgeführten Maßnahmen im Projekt (wie z.B. Beginn, Dauer, Abschluss, Erfolg und Auswirkungen der Maßnahmen, ggf. Abweichungen von der eigentlichen Planung und vom Finanzierungsplan.)